Veröffentlichung nach Art. 25 Abs. 2 Europäisches Medienfreiheitsgesetz (EMFA)

Übersicht 2025

Nach Artikel 25 Absatz 2 des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes (EMFA) veröffentlichen Behörden und öffentliche Stellen jährlich Informationen über ihre öffentlichen Ausgaben für staatliche Werbung. Die erstmalige Veröffentlichung erfolgt im Jahr 2026 und umfasst die öffentlichen Ausgaben für staatliche Werbung im Zeitraum vom 8. August 2025 bis zum 31. Dezember 2025.

MediendienstanbieterSummeBereich
Zeitverlag Gerd Bucerius GmbH3.796,10 €Personal
Meta (Facebook, Instagram)69,95 €Projekte
Lange Nacht der Wissenschaften e.V.1.850,00 €Öffentlichkeitsarbeit
Zehlendorf Guide17,85 €Öffentlichkeitsarbeit